Martin Ismail und Kilian Lenard – Die Fon(d)tsmanager des Jahres!

Reich ohne Arbeit – das neue Geschäftsmodell von Markus Ismail und Kilian Lenard

Mit Google Fonts lässt sich derzeit mehr Kasse machen als mit jedem Aktienfonds. Dies erkannten mit kaltblütigem Scharfsinn Martin Ismail, ein Hausmeister aus Hannover sowie Kilian Lenard, ein Rechtsanwalt aus Berlin.

Ersterer spielt sich als Robin Hood auf, der für Datenschutz und Privatsphäre kämpft. Dafür gründete er sogar eigens einen Verein, die “Interessengemeinschaft Datenschutz“. Anwaltlich vertreten wird dieser honorable Club durch RA Kilian Lenard.

Das Geschäftsmodell ist auch denkbar einfach.

Phase 1: Martin Ismail präsentiert sich als Opfer einer unerlaubten IP-Wiedergabe an Google

Basis bildet ein Urteil des Landgerichts München, AZ: 3 O 17493/20. Der Kernsatz lautet:

Die unerlaubte Weitergabe der dynamischen IP-Adresse des Klägers durch die Beklagte an Google stellt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes in Form des informationellen Selbstbestimmungsrechts nach § 823 Abs. 1 BGB dar. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung beinhaltet das Recht des Einzelnen, über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen.

Urteil Landgericht München, AZ: 3 O 17493/20

Dem Kläger wurde ein Schadenersatz von 100€ zugesprochen.

Wenn der Schadenersatz bekommt, kann ich das auch, dachte wohl Martin Ismail. Nahezu jede Webseite verwendet Google Fonts. Und beileibe nicht jede davon hat diese Fonts lokal eingebunden oder hat zuvor explizit die Einwilligung des Besuchers eingeholt.

“Wenn es mir jetzt gelingt, möglichst viele dieser Webseiten ausfindig zu machen und ich diese besuche, dann stehen mir doch jedes Mal diese 100 Euro Schadenersatz zu?”, mag sich der Hausverwalter vielleicht gedacht haben.

In jedem Fall war eine geniale Geschäftsidee geboren.

So wirst Du Millionär mit Google Fonts in vier einfachen Schritten.

  • 1. Gründe eine Interessengemeinschaft Datenschutz
  • 2. Kaufe Dir eine Software, die das Internet nach deutschen Webseiten durchsucht, welche Google Fonts eingebunden haben, ohne sich zuvor die Genehmigung für die IP-Wiedergabe in die USA eingeholt zu haben.
  • 3. Schreibe die Verantwortlichen dieser Webseiten an und fordere jeweils 100 Euro Schadenersatz für die dadurch erlittene schwere seelische Pein.
  • 4. Richtig gemacht solltest Du bestimmt 100.000 dieser Briefe versenden können. Bei einer Conversionrate von 10% hättest Du bereits die erste Million zusammen. Gut nicht ganz. Porto und Versand schmälern die Marge geringfügig.

Doch damit ist das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht. Denn jetzt zünden wir die Phase 2:

Phase 2: Rechtsanwalt Kilian Lenard betritt das Spielfeld

Wir haben ja immer noch 90.000 Webmaster | Innen welche bislang noch keinen Schadenersatz geleistet haben. Da erhöhen wir jetzt sowohl den Druck als auch den Tarif.

Jetzt kommt der nächste Brief nämlich direkt vom Anwalt, mit der Absicht einzuschüchtern und weitere Webseitenbetreiber zur Zahlung zu bewegen.

Allerdings hat sich der Tarif jetzt auf 170 Euro erhöht. Erreichen wir jetzt noch einmal eine Conversion-Rate von 10% wechseln weitere 1.530.000 Euro den Besitzer.

Wenn das mal keine schlechte Rendite ist, was meint Ihr?

Mit nur zwei Briefen sind eventuell gleich zwei Menschen zu Millionären geworden. Respekt!

Warum schreibe ich das alles?

Ich gehöre auch zu dem Club derjenigen Webmaster, welche Post von Herrn Ismail sowie später dann auch von Herrn Lenard bekamen.

Bereits bei dem Hausverwalter aus Hannover habe ich den Brief komplett ignoriert und unbeantwortet gelassen. Natürlich habe ich genau so wenig auch nur einen Gedanken darauf verschwendet zu bezahlen.

Der Brief des Rechtsanwaltes wird genauso ignoriert. Ich werde definitiv erst dann reagieren, sollte irgend jemand meinen, vor Gericht klagen zu müssen.

Was steht in dem Brief des Rechtsanwaltes?

Schadenersatzforderung durch RA Lenard

“Sehr geehrter Herr Wehrle,

Wir schreiben Ihnen namens und im Auftrag von Herrn Martin Ismail, (…). Ordnungsgemäße Vollmacht anbei.
Unsere Mandantschaft ist Teil der Interessengemeinschaft Datenschutz. (…) Die IG Datenschutz hat sich der Verteidigung und Durchsetzung des Datenschutzes auf zivilrechtlichem Weg verschrieben. Der IG Datenschutz ist aufgefallen, dass Sie auf Ihrer Webseite Google Fonts verwenden. Google Fonts ist auf Ihrer Webseite derart installiert, dass u.a. die IP-Adresse des Besuchers Ihrer Webseite an Google in den USA weitergeleitet wird. Dieser Vorgang wurde auf Bitten unserer Mandantschaft mit Ihrer IP-Adresse technisch, wie anliegend dargestellt, gesichert, wobei sich die Weiterleitung an Google aus dem hervorgehobenen Link bestätigt.

Die unerlaubte Weitergabe der IP-Adresse durch Sie an Google stellt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts unserer Mandantschaft in Form des informationellen Selbstbestimmungsrechts (…) dar. Eine IP-Adresse ist eine personenbezogene Date (…). Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung beinhaltet das Recht des Einzelnen, über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen.

Unsere Mandantschaft hat in den Eingriff nicht (…) eingewilligt. Ein Rechtfertigungsgrund für den Eingriff (…) liegt nicht vor. Google Fonts kann auch ohne den Aufbau einer Verbindung zum Google Server genutzt werden, womit eine Übertragung der IP-Adresse an Google ausgeschlossen ist.

Aufgrund des Verstoßes hat unsere Mandantschaft gegen Sie u.a. einen Anspruch auf Unterlassung. Deutsche Gerichte haben in den letzten zwei Jahren Betroffenen von unterschiedlichsten Datenschutzverstößen Schmerzensgelder in einer Breite bis zu einem Maximum von 2.500,00€ zugesprochen. (…)

Unsere Mandantschaft ist im Falle der unverzüglichen Beendigung des Verstoßes und Zahlung eines Betrags in Höhe von

170,00 €

auf unser Treuhand-Mandanten-Konto bei der (…)

bis zum

08.11.2022

bereit, die Sache auf sich beruhen zu lassen. Geldempfangsvollmacht liegt, wie beigefügt, vor

Mit freundlichen Grüßen, Lenard, Rechtsanwalt

Und warum das alles meiner Ansicht nach hanebüchener Unfug ist …

1. Bereits das Urteil des LG München ist mehr als fragwürdig

Google speichert die IP-Adressen von Google Fonts nach eigenen Angaben überhaupt gar nicht ab. Von daher findet keine Datenspeicherung statt und m.E. ist dann in der Folge keine Grundlage der DSGVO gegeben.

Allerdings steht das Urteil so da und es lässt sich nicht wegdiskutieren. Ich bin kein Jurist, aber vielleicht findet sich irgendwann eine höhere Instanz, welche dieses Urteil korrigiert.

Dann wäre die Welle der Trittbrettfahrer, welche schnell Kasse machen möchten, gebrochen.

2. Das Persönlichkeitsrecht von Herrn Ismail kann gar nicht verletzt worden sein, da er bereits im Vorfeld wusste, dass Google Fonts nicht lokal gehostet wurden.

Durch massiven Einsatz von Webcrawlern hat Herr Ismail aktiv nach Webseiten gesucht, welche Google Fonts angeblich nicht datenschutzkonform einsetzen.

Somit wusste er, dass er eine Webseite besucht, welche die IP-Adresse vermeintlich an US-Server weitergibt. Somit ist jede Rechtsgrundlage für einen Schadenersatz verwirkt.

Wenn er diese Seiten, trotz Kenntnis des vermeintlichen Rechteverstoßes besucht, kommt dies meinem Rechtsverständnis nach einem Einverständnis gleich.

Aber wie gesagt. Ich bin kein Jurist. Und das kann alles so nicht richtig sein.

3. Es geht Herrn Martin Ismail wohl auch nicht um Persönlichkeitsrechte – Im Vordergrund stehen pekuniäre Interessen

Wenn er zehn- bis hunderttausendfach Webseiten besucht, welche Google Fonts “inkorrekt” verwenden, können seine seelischen Qualen nicht allzu heftig sein. Versüßt wird alles sicherlich noch mit der Aussicht auf möglichst zahlreiche Zahlungseingänge.

Ich bezweifle, dass die Herren Martin Ismail und Lenard auch nur eine einzige Klage einreichen

An einer gerichtlichen Klärung dürften die beiden Herren wohl das aller geringste Interesse haben. Solange sich genügend Webmaster in Angst und Schrecken versetzen lassen, ist die Welt in Hannover und Berlin in Ordnung. Die Quote an Zahlungseingängen muss eben passen und solange das Geschäftsmodell läuft, gibt es keinen Grund irgend etwas zu riskieren.

Hoffnung kann man allenfalls haben, dass Strafanzeigen gegen die Herren einen gewissen Erfolg zeitigen können. Denn dass es den beiden nicht um Datenschutz geht, ist selbst für den einfältigsten Beobachter sonnenklar.

Mittlerweile gibt es wohl bereits eine einstweilige Verfügung gegen Martin Ismail

Die LHR Rechtsanwälte berichten vom Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Herrn Ismail. Es ist ihm nicht mehr erlaubt, einen Partnerbetrieb eines Mandanten weiter bezüglich der Verwendung von Google Fonts zu kontaktieren.

Vielleicht ist das der Weg? Selbst die Herren abzumahnen (mit entsprechender Kostennote?) und einen Unterlassungsanspruch begründen? Ich denke alles, was es den beiden (und sämtlichen weiteren Trittbrettfahrern) ungemütlicher macht, sollte überprüft werden.

Soll man jetzt die Google Fonts lokal hosten?

Ich denke schon, dass man dies tun sollte. Meines Erachtens liegt zwar kein wirklich gravierender Verstoß vor. Es steht jedoch durchaus das Urteil des LG München im Raum, welches das anders sieht.

Eine Anleitung zur lokalen Einbindung von Google Fonts findet sich hier bei Kopfundstift.

Fazit: Ruhig bleiben und nicht in Panik verfallen

Meiner Meinung nach ist erst einmal überhaupt keine Reaktion erforderlich. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass die Herren den Klageweg beschreiten werden. Falls dies wider Erwarten dennoch passieren sollte, musst Du natürlich reagieren. Dann bitte in jedem Fall zu einem geeigneten Rechtsanwalt gehen und die weitere Vorgehensweise besprechen.

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